Der Facharzt für Plastische Chirurgie bzw. Facharzt für Plastische und
Ästhetische Chirurgie ist ein anerkannter Facharzt. Zum Ausbildungsumfang
gehört die ästhetische Chirurgie, die Rekonstruktive Chirurgie (=wiederherstellende
Chirurgie z. B. nach Unfällen oder Tumoroperationen), die Verbrennungschirurgie
und die Handchirurgie. Fachärzte für Plastische Chirurgie lernten innerhalb
ihrer 6-jährigen Ausbildung, wie große oder schwierige Fehlbildungen
bzw. Unfallschäden wiederhergestellt werden können (z. B. Hautschäden
nach Verbrennungen beheben, Ohren aus Knorpelteilen nachbilden, Brustwiederaufbau
nach Tumoroperationen, etc.).
Der Titel "kosmetischer Chirurg, ästhetischer Chirurg
oder Schönheitschirurg" ist ungeschützt. So mancher Gynäkologe,
Dermatologe oder Allgemeinarzt wechselte sein Praxisschild aus und
ersetzte es durch ein Schild mit dem Titel "ästhetische Chirurgie,
ästhetische Medizin oder Schönheitschirurg".
Zum Ausbildungsumfang gehört die ästhetische Chirurgie,
die Rekonstruktive Chirurgie (=wiederherstellende Chirurgie z. B. nach
Unfällen oder Tumoroperationen), die Verbrennungschirurgie und die Handchirurgie.
Fachärzte für Plastische Chirurgie lernten innerhalb ihrer 6-jährigen
Ausbildung, wie große oder schwierige Fehlbildungen bzw. Unfallschäden
wiederhergestellt werden können (z. B. Hautschäden nach Verbrennungen
beheben, Ohren aus Knorpelteilen nachbilden, Brustwiederaufbau nach Tumoroperationen,
etc.).
Die Deutsche Gesellschaft
der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen, kurz DGPRÄC, ist offizieller Vertreter der deutschen Plastischen
Chirurgie und vertritt die allgemeinen und berufspolitischen Interessen
der Plastischen Chirurgie.
Zweck und Aufgabe der DGPRÄC ist die Entwicklung und Erhaltung der Plastischen
Chirurgie in Deutschland als selbständige Monospezialität. Dazu gehört: